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Berufsbedingungen in der CH

Die Berufsbedingungen in den verschiedenen Kantonen sind sehr unterschiedlich. Während mittlerweile eine Handvoll Kantone für die Berufsausübungsbewilligung das Vorliegen des eidg. Diploms für Naturheilpraktiker verlangt, gibt es parallel dazu auch Kantone, die die Berufsausübung nach wie vor nicht reglementiert haben.

Detaillierte Auskünfte können die Berufsverbände erteilen. Jeder Kanton führt ausserdem die Bedingungen auf seiner Webseite im Bereich Gesundheitswesen auf.

  • Kantone

    Das Gesundheitswesen ist kantonal geregelt. Aus diesem Grund sind die Berufsbedingungen in den verschiedenen Kantonen sehr unterschiedlich. Während mittlerweile einige Kantone für die Berufsausübungsbewilligung das Vorliegen des eidg. Diploms für Naturheilpraktiker oder das Zertifikat OdA AM verlangen, gibt es parallel dazu auch Kantone, die die Berufsausübung nach wie vor nicht reglementiert haben.

    Nachstehend eine grobe Übersicht über die Berufsbedingungen in den einzelnen Kantonen. Detaillierte Auskünfte können die Berufsverbände erteilen. Jeder Kanton führt ausserdem die Bedingungen auf seiner Webseite im Bereich Gesundheitswesen auf.

    Auch wenn wir die Angaben nach bestem Wissen und Gewissen weitergeben und versuchen aktuell zu halten, können wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Korrektheit übernehmen.

    Aargau

    Bis Ende 2022 muss jeder Naturheilpraktiker im Kt. AG das eidg. Diplom erwerben, da ab 1.1.2023 im Kt. AG nur noch mit eidg. Diplom praktiziert werden darf! Dies gilt für komplementärmedizinische Tätigkeiten welche unter einem eidgenösssischen Diplom geregelt sind.

    Appenzell Ausserrhoden

    Bewilligungspflicht

    Appenzell Innerrhoden

    Bewilligungspflicht

     

    Basel-Land

    Bewilligungspflicht

    Basel-Stadt

    Bewilligungspflicht

    Bern

    Bewilligungspflicht

     

    Fribourg

    Nicht reglementiert

    Genf

    La déclaration de l’activité au service du médecin cantonal est obligatoire.

    Glarus

    Bewilligungspflicht

    Graubünden

    Bewilligungspflicht

     

    Jura

    Nicht reglementiert

    Luzern

    in Bearbeitung

    Neuenburg

    Nicht reglementiert

    Nidwalden

    Bewilligungspflicht

     

    Obwalden

    Bewilligungspflicht

    Schaffhausen

    Bewilligungspflicht

    Schwyz

    Bewilligungspflicht

    Solothurn

    Bewilligungspflicht

     

    St. Gallen

    Bewilligungspflicht

    Tessin

    Bewilligungspflicht

    Thurgau

    Bewilligungspflicht

    Uri

    Meldepflicht
    Für Naturheilpraktiker (Homöopathie, TCM,TEN)

    Bewilligungspflicht
    für Akupunktur

    Waadt

    Nicht reglementiert

    Wallis

    Gesundheitsgesetz in Revision

    Zug

    Bewilligungspflicht

    Zürich

    Bewilligungspflicht für Akupunktur.

  • Bund

    Nach der positiven Abstimmung zur Komplementärmedizin vom 17. Mai 2009 konnte die Zusammenarbeit mit dem Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI zur Reglementierung der Berufe in der Komplementärmedizin wieder aufgenommen werden und führten im Frühling 2015 endlich zum Ziel:

    Am 28. April 2015 hat das SBFI die Prüfungsordnung über die Höhere Fachprüfung für Naturheilpraktikerin und Naturheilpraktiker offiziell unterzeichnet.

    15 Jahre sind seit dem Beginn der ersten Vorarbeiten zum Projekt verflossen - ein lang ersehnter, hart erarbeiteter, epochaler Meilenstein ist damit erreicht!

    Weitere Informationen zur Berufsreglementierung und der Höheren Fachprüfung finden sich auf der OdA AM Webseite.

  • Krankenkassen

    Praktisch jede Krankenkasse bietet Zusatzversicherungen für Alternativ- oder Komplementärmedizin an. Fragen zur Vergütung, anerkannten Therapieformen und Therapeuten sind direkt bei der jeweiligen Versicherung zu stellen. Auskünfte zur Abrechnung mittels Tarif 590 können beim eigenen Berufsverband oder direkt bei einer der Registrierstellen  ASCA oder EMR eingeholt werden.

  • Berufsreglementierung

    Im Herbst 2007 hatten 5 Arbeitsgruppen der Projektorganisation "Berufsreglementierung Alternativmedizin" ihre Arbeit aufgenommen. Unzählige Sitzungen in Kommissionen, diversen Teams und Vorständen führten nach vielen Jahren zum langersehnten Ziel:

    Am 28. April 2015 wurde die Prüfungsordnung offiziell unterzeichnet. Ein lang ersehnter, hart erarbeiteter, epochaler Meilenstein wurde erreicht! 

    OdA AM Medienmitteilung vom 4. Mai 2015
    OrTra MA Communiqué de presse du 4 mai 2015
    Oml MA Comunicato stampa del 4 maggio 2015
    OdA AM Press release from May 4th 2015

    Alle Informationen zur Prüfungsordnung und Wegleitung sind auf der Webseite der OdA AM zu finden.