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News

  • MWST-Befreiung

    Information zur MWST-Befreiung

    Das MWST-Gesetz und seine Verordnungen sind kürzlich revidiert worden.

    Es gibt für unsere Tätigkeit dadurch keine grundlegenden Änderungen aber einige Präzisierungen.

    • Seit dem 1.1.2010 ist jeder Betrieb Mehrwertsteuerpflichtig, sofern sein Jahres-Umsatz 100'000 SFR übersteigt.
    • Von der Mehrwertsteuer ausgenommen sind alle Heilbehandlungen am Menschen welche durch anerkannte Erbringer/innen (§35 MWSTV) von Heilbehandlungen ausgeführt werden.
    • Als Erbringer/innen anerkannt sind jene TherapeutInnen, welche im Besitz einer durch den Kanton ausgestellten Berufsausübungsbewilligung sind oder zur Ausübung der Heilbehandlung nach der kantonalen Gesetzgebung zugelassen und registriert sind (Minimum ist kant. Meldepflicht).

    Die neue MWST-Branchen-INFO 21 erläutert in mehreren Kapiteln die Umsetzung von Gesetz und Verordnungen für unsere Berufsgattung.

    Zu beachten sind darin insbesondere die Seiten 9-12 (Steuerbefreiung); die Seiten 24, 25 (Naturheilpraktiker); die Seiten 46-50 (Praxisgemeinschaften); sowie die Seiten 55, 56 (Angestelltenverhältnis).

    Wir mussten leider feststellen, dass nach neuer Praxis der Mehrwertsteuer-Behörde es in einem Kanton ohne Reglementierung nicht möglich ist, eine Befreiung von der MwSt. zu erreichen.

    Unsere Informationen entsprechen dem aktuellen Stand unseres Wissens und erfolgen ohne Gewähr!
    Falls jemand neue Erkenntnisse hat oder andere Erfahrungen gemacht hat in einem Kanton ohne Registrierung, sind wir froh um eine Mitteilung!

     

    [1] Anmerkung durch den Verfasser