Berufsbedingungen

Das Gesundheitswesen ist kantonal geregelt. Aus diesem Grund sind die Berufsbedingungen in den verschiedenen Kantonen sehr unterschiedlich. Während mittlerweile einige Kantone für die Berufsausübungsbewilligung das Vorliegen des eidg. Diploms für Naturheilpraktiker oder das Zertifikat OdA AM verlangen, gibt es parallel dazu auch Kantone, die die Berufsausübung nach wie vor nicht reglementiert haben.

Nachstehend eine grobe Übersicht über die Berufsbedingungen in den einzelnen Kantonen. Detaillierte Auskünfte können die Berufsverbände erteilen. Jeder Kanton führt ausserdem die Bedingungen auf seiner Webseite im Bereich Gesundheitswesen auf.

Auch wenn wir die Angaben nach bestem Wissen und Gewissen weitergeben und versuchen aktuell zu halten, können wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Korrektheit übernehmen.

 

Aargau

Bis Ende 2022 muss jeder Naturheilpraktiker im Kt. AG das eidg. Diplom erwerben, da ab 1.1.2023 im Kt. AG nur noch mit eidg. Diplom praktiziert werden darf! Dies gilt für komplementärmedizinische Tätigkeiten welche unter einem eidgenösssischen Diplom geregelt sind.

 

Appenzell Ausserrhoden

Bewilligungspflicht

 

 

Appenzell Innerrhoden

Bewilligungspflicht

 


Basel-Land

Bewilligungspflicht

 

Basel-Stadt

Bewilligungspflicht

 

Bern

Bewilligungspflicht

 

 

 


Fribourg

Nicht reglementiert

 

 

Genf

La déclaration de l’activité au service du médecin cantonal est obligatoire.

 

Glarus

Bewilligungspflicht

 

 

Graubünden

Bewilligungspflicht

 


Jura

Nicht reglementiert

 

Luzern

in Bearbeitung

 

Neuenburg

Nicht reglementiert

 

Nidwalden

Bewilligungspflicht

 


Obwalden

Bewilligungspflicht

 

 

Schaffhausen

Bewilligungspflicht

 

 

Schwyz

Bewilligungspflicht

 

 

Solothurn

Bewilligungspflicht

 


St. Gallen

Bewilligungspflicht

 

Tessin

Bewilligungspflicht

 

Thurgau

Bewilligungspflicht

 

Uri

Meldepflicht
Für Naturheilpraktiker (Homöopathie, TCM,TEN)

Bewilligungspflicht
für Akupunktur

 

Waadt

Nicht reglementiert

 

Wallis

Gesundheitsgesetz in Revision

 

 

Zug

Bewilligungspflicht

 

 

Zürich

Bewilligungspflicht für Akupunktur.