Berufsbedingungen
Das Gesundheitswesen ist kantonal geregelt. Aus diesem Grund sind die Berufsbedingungen in den verschiedenen Kantonen sehr unterschiedlich. Während mittlerweile einige Kantone für die Berufsausübungsbewilligung das Vorliegen des eidg. Diploms für Naturheilpraktiker oder das Zertifikat OdA AM verlangen, gibt es parallel dazu auch Kantone, die die Berufsausübung nach wie vor nicht reglementiert haben.
Nachstehend eine grobe Übersicht über die Berufsbedingungen in den einzelnen Kantonen. Detaillierte Auskünfte können die Berufsverbände erteilen. Jeder Kanton führt ausserdem die Bedingungen auf seiner Webseite im Bereich Gesundheitswesen auf.
Auch wenn wir die Angaben nach bestem Wissen und Gewissen weitergeben und versuchen aktuell zu halten, können wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Korrektheit übernehmen.
Aargau
Bis Ende 2022 muss jeder Naturheilpraktiker im Kt. AG das eidg. Diplom erwerben, da ab 1.1.2023 im Kt. AG nur noch mit eidg. Diplom praktiziert werden darf! Dies gilt für komplementärmedizinische Tätigkeiten welche unter einem eidgenösssischen Diplom geregelt sind.
Appenzell Ausserrhoden
Bewilligungspflicht
Appenzell Innerrhoden
Bewilligungspflicht
Basel-Land
Bewilligungspflicht
Basel-Stadt
Bewilligungspflicht
Bern
Bewilligungspflicht
Fribourg
Nicht reglementiert
Genf
La déclaration de l’activité au service du médecin cantonal est obligatoire.
Glarus
Bewilligungspflicht
Graubünden
Bewilligungspflicht
Jura
Nicht reglementiert
Luzern
in Bearbeitung
Neuenburg
Nicht reglementiert
Nidwalden
Bewilligungspflicht
Obwalden
Bewilligungspflicht
Schaffhausen
Bewilligungspflicht
Schwyz
Bewilligungspflicht
Solothurn
Bewilligungspflicht
St. Gallen
Bewilligungspflicht
Tessin
Bewilligungspflicht
Thurgau
Bewilligungspflicht
Uri
Meldepflicht
Für Naturheilpraktiker (Homöopathie, TCM,TEN)
Bewilligungspflicht
für Akupunktur
Waadt
Nicht reglementiert
Wallis
Gesundheitsgesetz in Revision
Zug
Bewilligungspflicht
Zürich
Bewilligungspflicht für Akupunktur.