Berufsbedingungen

Das Gesundheitswesen ist kantonal geregelt. Aus diesem Grund sind die Berufsbedingungen in den verschiedenen Kantonen sehr unterschiedlich. Während mittlerweile einige Kantone für die Berufsausübungsbewilligung das Vorliegen des eidg. Diploms für Naturheilpraktiker oder das Zertifikat OdA AM verlangen, gibt es parallel dazu auch Kantone, die die Berufsausübung nach wie vor nicht reglementiert haben.

Nachstehend eine grobe Übersicht über die Berufsbedingungen in den einzelnen Kantonen. Detaillierte Auskünfte können die Berufsverbände erteilen. Jeder Kanton führt ausserdem die Bedingungen auf seiner Webseite im Bereich Gesundheitswesen auf.

Auch wenn wir die Angaben nach bestem Wissen und Gewissen weitergeben und versuchen aktuell zu halten, können wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Korrektheit übernehmen.

 

Aargau

Bis Ende 2022 muss jeder Naturheilpraktiker im Kt. AG das eidg. Diplom erwerben, da ab 1.1.2023 im Kt. AG nur noch mit eidg. Diplom praktiziert werden darf! Dies gilt für komplementärmedizinische Tätigkeiten welche unter einem eidgenösssischen Diplom geregelt sind.

 

Appenzell Ausserrhoden

Bewilligungspflicht

 

 

Appenzell Innerrhoden

Bewilligungspflicht