Homöopathie

Die Grundprinzipien der Homöopathie wurden zu Beginn des 19. Jh. von Samuel Hahnemann (10.4.1755 - 2.7.1843) formuliert und von ihm in seiner umfangreichen Praxis angewendet und weiterentwickelt. Kern der Homöopathie ist das bereits der Antike bekannte Ähnlichkeitsprinzip, welches von Hahnemann aufgegriffen und in eine systematische Form gebracht wurde. Er erkannte, dass ein Arzneimittel nur solche Krankheitszustände zu heilen vermag, welche es bei einem gesunden Menschen im Arzneimittelversuch auch hervorrufen kann. Samuel Hahnemann gab diesem Heilprinzip den Namen Homöo-Pathie (griech.: homoios pathos - ähnlich Leiden) und legte dessen Grundsätze im „Organon der Heilkunst" (1.Auflage 1810) dar. In der Praxis wird für den Patienten ein spezifisches Heilmittel gewählt, welches in einer Arzneimittelprüfung bei Gesunden ein ähnliches Symptomenbild und einen ähnlichen Krankheitsprozess erzeugte.

Similia similibus curentur - Aehnliches werde durch Aehnliches geheilt

In seinem Bestreben, effiziente Heilmittel ohne Nebenwirkungen zu verwenden, entdeckte Hahnemann, dass die Heilkraft des gewählten Mittels zunimmt, wenn dieses in mehreren Stufen verdünnt und geschüttelt wird. Die Technik des Verdünnens und Schüttelns nannte er „Potenzieren". Ein homöopathisch potenziertes Mittel wirkt auf die Lebenskraft, welche Körper, Emotionen und Geist des Patienten im Gleichgewicht hält. Dazu steht der Homöopathie ein Arzneischatz von ca. 3000 Mitteln zur Verfügung. Homöopathische Mittel werden aus natürlichen Substanzen zubereitet - aus Pflanzen, Pilzen, Tiergiften und Mineralen.

Jeder lebende Organismus hat Selbstheilungskräfte. Man kann zwar einen kranken Organismus von aussen pflegen und behandeln, aber heilen kann er sich nur selber. Homöopathische Mittel setzen den Reiz, der die Selbstheilungskräfte aktiviert. Die Grenzen der Homöopathie sind deshalb die Grenzen der Selbstheilungskraft.

Homöopathinnen und Homöopathen, die nach klassisch homöopathischen Grundsätzen arbeiten

  • wenden das Aehnlichkeitsgesetz an
  • verschreiben Einzelmittel, die nur aus einer Ausgangssubstanz zubereitet werden (keine Komplexmittel)
  • beurteilen den Gesundheits- oder Krankheitsprozess gemäss den Heilgesetzen und klinischen Befunden
  • entscheiden u.a. aufgrund der Heilgesetze über Mittelwiederholung, Dosierung, Potenzhöhe oder Mittelwechsel
  • beschränken die Mittelwiederholungen auf ein Minimum