Geschäftsordnung

Allgemeines

Die Geschäfte der Föderation AlternativMedizin Schweiz werden gemäss den Statuten vom 2. Februar 2008 und der vorliegenden Geschäftsordnung geführt.


1. Delegiertenversammlung

1.1. Delegierte und Delegiertenstimmen

1.1.1. Gemäss Statuten hat jedes Mitglied eine Stimme, d.h. jedes Mitglied stellt einen Delegierten und darf mit max. 3 Vertretern an der DV anwesend sein. Delegierte sollen, sobald von den Mitgliedern bestimmt, dem Vorstand gemeldet werden. Von Änderungen muss der Vorstand bis spästens zwei Wochen vor der DV Kenntnis haben.

1.1.2. Die Delegierten werden von den einzelnen Mitgliedern bestimmt und mit Entscheidungskompetenzen ausgestattet. Die Entschädigung wird durch die betreffenden Mitglieder übernommen.

1.1.3. Delegierte, die verhindert sind an der DV teilzunehmen, können sich durch einen anderen Delegierten mit einer schriftlichen Vollmacht vertreten lassen. Jeder Delegierte kann höchstens eine Vertretung übernehmen.

1.2. Organisation der Delegiertenversammlung

1.2.1. Der Vorstand erlässt die Einladung mit Angaben über Ort und Zeit der Vesammlung, erstellt die Traktandenliste und sorgt dafür, dass jedes Mitglied die für die Sitzung nötigen Unterlagen rechtzeitig erhält (gem. Art. 11.3 der Statuten).

1.2.2. Die Aufgaben an der DV: Vorsitzender, Stellvertreter, Protokollführer werden vom Vorstand bestimmt. Die Stimmenzähler werden von der Versammlung gewählt.

1.2.3. Es wird ein Protokoll geführt, das die wesentlichen Beschlüsse und Erwägungen festhält. Das Protokoll wird spätestens mit der Einladung zur nächsten Versammlung verschickt. Es muss durch die Delegierten genehmigt werden.

1.2.4. Die Geschäfte werden in der Reihenfolge der Traktandenliste abgewickelt sofern die Versammlung keine Abänderung beschliesst. Eine Abänderung kann mit einfachem Mehr der Delegierten beschlossen werden.

1.2.5. Gemäss Statuten müssen Anträge auf zusätzliche Traktanden bis spätestens 2 Wochen vor der Versammlung schriftlich vorliegen. Es dürfen nur solche Traktanden behandelt werden, die dem Vorstand ordnungsgemäss mitgeteilt wurden.

1.2.6. Zu einem in Beratung stehenden Gegenstand können Gegenanträge gestellt werden oder Abänderungsanträge eingebracht werden.

1.2.7. Während der Beratung können jederzeit Ordnungsanträge durch den Vorstand oder die Delegierten eingebracht werden und zwar:
- zur Tagesordnung überzugehen
- die Debatte zu beschliessen
- den Gegenstand auf bestimmte oder unbestimmte Zeit zu verschieben
- den Gegenstand zur weiteren Bearbeitung an die zuständige Stelle zurückzuweisen
- die Versammlung zu vertragen oder zu beschliessen
Über den Ordnungsantrag muss abgestimmt werden.


2. Vorstand

2.1. Konstituierung

2.1.1. Der Vorstand bestimmt an seiner ersten Sitzung nach der Delegiertenversammlung aus seiner Mitte den Vizepräsidenten, den Kassier, den Aktuar und allfällige weitere Funktionen. Die Wahl gilt für ein Jahr.

2.2. Vorstandssitzungen

2.2.1. Die Vorstandssitzungen werden gemäss Art. 16 Statuten organisiert und abgehalten. Die Sitzungseinladungen werden mindestens 5 Arbeitstage vor dem Termin mit Traktanden und nötigen Unterlagen verschickt.

2.2.2. Es wird ein Protokoll über Beschlüsse und wichtige Beratungen geführt.

2.2.3. Beschlüsse können auch auf dem Zirkulationsweg oder in dringenden Fällen telefonisch, mit nachträglicher schriftlicher Bestätigung, gefasst werden. Solche Beschlüsse müssen ebenfalls protokolliert werden.


3. Finanzielles

3.1. Mitgliederbeitrag

3.1.1. Der Vorstand unterbreitet jährlich an der DV einen Vorschlag zur Höhe des Mitgliederbeitrages. Über den Betrag wird durch die Delegierten abgestimmt.

3.1.2. Beitragsschlüssel:

- Berufsverbände bezahlen einen Sockelbeitrag von Fr. 300.-, zuzüglich Fr. 10.- pro Vollmitglied

- Ausnahme: Kleinverbände mit weniger als 50 Mitgliedern wird ein reduzierter Sockelbeitrag von Fr. 200.- gewährt

- Sammelverbände bezahlen einen Sockelbeitrag von Fr. 300.-, zuzüglich Fr. 70.- pro Mitglied

- andere Mitglieder, wie z.B. Firmen, Krankenkassen oder Interessengemeinschaften, bezahlen einen Beitrag nach Vereinbarung, abhängig vom Umsatz und/oder der finanziellen Leistungsfähigkeit

3.2. Jahresrechnung und Budget

3.2.1. Der Vorstand erstellt jährlich zu Handen der DV die Jahresrechnung und das Budget.

3.3. Entschädigung des Vorstandes und weiterer Organe

3.3.1. Der Vorstand wird gemäss Spesenreglement der FAMS entschädigt.


4. Mitgliedschaft

4.1. Regelung

4.1.1. Die Bedingungen der Mitgliedschaft und die Rekursmöglichkeiten gegen einen Delegiertenbeschluss werden in einem eigenen Reglement festgehalten.

4.2. Korrespondenz

4.2.1. Der Entscheid über ein Mitgliedschaftsgesuch wird innerhalb von 14 Tagen nach der DV schriftlich mitgeteilt.

4.2.2. Verlust der Mitgliedschaft gem. Art. 8.1 und der Auschluss der Mitgliedschaft gem. Art 8.2 der Statuten, werden binnen 14 Tagen nach Beschlussfassung schriftlich mitgeteilt.

4.2.3. Eine Kündigung nach Art. 8.4 der Statuten, wird innerhalb von 14 Tagen schriftlich bestätigt. Falls die Kündigung nicht ordnungsgemäss erfolgte, wird das Mitglied schriftlich auf den nächstmöglichen Kündigungstermin verwiesen.

 

Die vorliegende Geschäftsordnung wurde an der Delegiertenversammlung vom 19. Juni 2008 genehmigt.