Geschäftsordnung
2. Vorstand
2.1. Konstituierung
2.1.1. Der Vorstand bestimmt an seiner ersten Sitzung nach der Delegiertenversammlung aus seiner Mitte den Vizepräsidenten, den Kassier, den Aktuar und allfällige weitere Funktionen. Die Wahl gilt für ein Jahr.
2.2. Vorstandssitzungen
2.2.1. Die Vorstandssitzungen werden gemäss Art. 16 Statuten organisiert und abgehalten. Die Sitzungseinladungen werden mindestens 5 Arbeitstage vor dem Termin mit Traktanden und nötigen Unterlagen verschickt.
2.2.2. Es wird ein Protokoll über Beschlüsse und wichtige Beratungen geführt.
2.2.3. Beschlüsse können auch auf dem Zirkulationsweg oder in dringenden Fällen telefonisch, mit nachträglicher schriftlicher Bestätigung, gefasst werden. Solche Beschlüsse müssen ebenfalls protokolliert werden.